
Früherkennungsuntersuchungen
Mit dem Baby schon zum Zahnarzt/ zur Zahnärztin?
Wann sollte ich mit meinem Kind das erste Mal zum Zahnarzt / zur Zahnärztin gehen? Diese Fragen stellen sich viele Eltern. Hier gilt ein altbekannter Spruch: „Vorsorgen ist besser als Heilen“. Je früher ein Kind zur zahnärztlichen Untersuchung kommt, umso früher kann eine Erkrankung der Zähne, z.B. Karies, verhindert werden.
Seit dem 01.07.2019 haben gesetzlich versicherte Kleinkinder bereits vom 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 33. Lebensmonat Anspruch auf eine zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung. Die Eltern/ Bezugspersonen bekommen dabei detaillierte praktische Anleitungen zur Zahnpflege/ Mundhygiene beim Kind. Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 34. Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr bleiben erhalten. Ein entsprechender Hinweis auf die möglichen zahnärtlichen Untersuchungen wird im gelben U-Heft der Kinderärzte enthalten sein.
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